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Indien hatte 1969 und 1980 sein Bankensystem verstaatlicht. Die schlechte Lage der meisten Finanzinstitute ist das Resultat der Motive, welche die damalige Premierministerin, Indira Gandhi, zur Verstaatlichung veranlaßten: Banken sollten in erster Linie den politischen Zielen der Armutsbekämpfung und Umverteilung dienen. Die Folge war, daß Kredite ohne Abwägen der Risiken gewährt wurden; die Rentabilität spielte höchstens eine sekundäre Rolle, und die Auswahl der Bankmanager folgte oft politischen Kriterien. Fehlende Geschäftsstrategien und Kontrollen, ein schwaches Marketing, veraltete Technologien und eine schmale Palette von Finanzprodukten gesellten sich hinzu.
Das indische Kabinett hat nun am 16. November eine Gesetzesvorlage veröffentlicht, über die das Parlament in der beginnenden Wintersession abstimmen wird. Die Regierung plant, ihre zwischen 51% und 100% liegenden Anteile an den Geldinstituten auf 33% zu senken. Von einer Privatisierung der Banken kann allerdings keine Rede sein. Zwar sollen die Banken nun operationell eine weitgehende Unabhängigkeit erhalten, die es ihnen erlaubt, sich auf dem Kapitalmarkt zu finanzieren. Aber sie unterliegen nicht dem "Companies Act" und sind damit weiterhin Staatsunternehmen. Dies bedeutet, daß die Regierung für die Bestellung des Vorsitzenden und des Vorstands zuständig bleibt. Die Stimmrechte der privaten Anleger werden höchstens 1% betragen, und eine Klausel bestimmt, daß der private Besitz weit gestreut werden soll.
Mit diesen Einschränkungen wird gemäß Beobachtern die nötige Restrukturierung des Sektors unnötig erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Die zögernd erfolgende Entstaatlichung im Bankensektor wird mit dem politischen Widerstand begründet. Für die Gewerkschaften ist die Rückführung des Staatsanteils eine verdeckte Privatisierung zum Schaden der Armen und des Volks. Sie gehören zu den vermögendsten und mächtigsten Verbänden des Landes mit guten Verbindungen zur politischen Klasse. Sie ließen noch am Tag vor dem Kabinettsbeschluß ihre Muskeln spielen, als über eine Millionen Mitglieder ihre Arbeit niederlegten, verbunden mit der Ankündigung eines dreitägigen Streiks bei der Einführung der Gesetzgebung in der nächsten Parlamentssession. Allerdings bröckeln auch hier die Fronten. Drei Gewerkschaften befürworten das neue Gesetz.
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